16. März 2023 Thema: Pressemitteilungen Von spdubcoesfeld
Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die bei Strafprozessen gemeinsam mit den Berufsrichter*innen über die Schuld und Strafen für die Angeklagten entscheiden. Dieses Jahr findet die Wahl der Schöff*innen für die nächste Amtsperiode von 2024-2028 statt. Die SPD ruft alle Bürger*innen, die sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung engagieren wollen, zur Bewerbung auf.
Wer zur Schöffin bzw. zum Schöffen gewählt wird, hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter*innen, die in der Regel keine juristische Ausbildung haben, ist ein wichtiges Element eines Rechtsstaates. Schöff*innen dienen dabei als Bindeglied zwischen Gerichtswesen und Gesellschaft und sollen so das Vertrauen der der Bürger*innen in die Justiz stärken.
In den vergangenen Jahren gab aus rechtsextremen Kreisen immer wieder Versuche mithilfe von rechtsextremen Schöff*innen Urteile in ihren Sinne zu beeinflussen. „Solche demokratiefeindliche Einflüsse müssen unbedingt vermieden werden,“ so SPD-Kreisvorsitzender Johannes Waldmann. „Wir als SPD rufen daher alle Bürger*innen und Bürger, die auf den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, dazu auf sich als Schöffin und Schöffe zu bewerben.“
Bewerben für das Amt als Schöffin bzw. Schöffe können sich alle Bürger*innen direkt bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Alter zwischen 25-69 Jahre. Für die Bewerbung als Schöffin bzw. Schöffe für Jugendschöffengerichte und Jugendstrafkammern ist zusätzlich noch Erfahrung in der Jugenderziehung gewünscht. Bewerbungen sind noch bis Ende März möglich. Im Lauf des Jahres erfolgt dann die Wahl der Schöff*innen durch einen Wahlausschuss bei den Gerichten.
Mehr Informationen zum Schöffenamt und den Voraussetzungen gibt es hier.