31. Dezember 2022 Thema: Pressemitteilungen Von spdubcoesfeld
Mit dem Jahreswechsel treten zum 1. Januar 2023 zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die durch die SPD-geführte Bundesregierung auf dem Weg gebracht wurden. Das neue Bürgergeld, die Wohngeldreform, die Erhöhung des Kindergelds und die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung sind nur einige der Änderungen, die das Leben vieler Menschen ab dem kommenden Jahr konkret verbessern.
Ab dem 1. Januar 2023 tritt mit der Einführung des Bürgergelds eine der größten Sozialstaatsreformen der vergangenen Jahre in Kraft. Mit dem Bürgergeld steigen nicht nur die Regelsätze deutlich, sondern das gesamte Hartz IV wird durch ein modernes und respektvolles soziales Sicherungssystem ersetzt.
Ebenfalls im Januar 2023 wird das „Wohngeld Plus“ eingeführt. Damit steigen die Leistungen des Wohngeldes auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat. Zusätzlich wird der Personenkreis, der vom Wohngeld profitiert deutlich erweitert. Künftig können rund dreimal so viele Haushalte wie bisher Wohngeld beantragen.
Ab Januar steigt zudem das Kindergeld. Ab dem 1.1.2023 steigt das Kindergeld auf einheitliche 250 Euro pro Monat für jedes Kindes. Das sind für das erste und zweite Kind 31 Euro mehr im Monat. Für das dritte Kind erhöht sich der Betrag um 25 Euro.
Auch für Auszubildende gibt es zum Start des Jahres mehr Geld. Die Mindestausbildungsvergütung steigt im Januar 2023 um 35 Euro auf 620 Euro im Monat.
Darüber hinaus sind 2023 weitere Fortschritte und Entlastungen geplant. So treten das Lieferkettengesetz und das neue Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft. Außerdem sorgen die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, sowie angepasste Steuerfreibeträge für Familien für gezielte Entlastungen.