07. Januar 2021 Thema: Pressemitteilungen Von spdubcoesfeld
Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten wegen Corona geschlossen sind. „Dieser gefundene Weg ist im Sinne der Familien, weil so konkrete Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit organisiert wird“, so André Stinka, SPD-Unterbezirksvorsitzender und MdL.
Die SPD hat sich zusammen mit den DGB-Gewerkschaften von Anfang an für Verbesserungen eingesetzt und diese weitere Erleichterung jetzt erreicht. Im weiteren Verlauf muss Gesundheitsminister Jens Spahn den entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten, damit betroffene Eltern schnell an ihr Geld kommen.
„Die Regelung ist für Eltern, die ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen. Das Kinderkrankengeld ist eine Entlastung und stärkt die soziale Sicherheit. Die notwendigen Beschränkungen sind so etwas leichter auszuhalten“, bewerten Johannes Waldmann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion und Ortwin Bickhove-Swiderski, DGB-Kreisvorsitzender.