Analoger und digitaler Unterricht dürfen nicht konkurrierend nebeneinanderstehen, sondern müssen ergänzend zueinander stattfinden.
Jeder Raum kann zum Lernort werden. Dort wo Schulgebäude nicht geeignet sind die nötigen Hygienebestimmungen einzuhalten, müssen Kommunen Alternativen schaffen. Für Kinder, die zuhause keine geeigneten Lernräume haben, muss ein Ort an der Schule angeboten werden.
Die Pandemie muss selbst fächerübergreifend zum Lerninhalt werden. Nur so kann die aktuelle Krise von den Schülern aufgearbeitet werden und die Kinder und Jugendlichen können gestärkt aus der Krise gehen.
Die Kernlehrpläne müssen für die folgenden Jahre zwingend unter Berücksichtigung der fehlenden Unterrichtszeiten angepasst werden.
In den Ferienzeiten kommender Jahre sollten Angebote zum Lernen und Aufarbeiten von verpassten Unterrichtsinhalten angeboten werden.
Die anstehenden Prüfungen der Abschlussjahrgänge (inkl. des Abiturs) sollten stärker in die Verantwortung der Lehrkräfte gelegt werden, so dass individuelle Lernstände berücksichtigt werden können.
Schülern an Gymnasien der Jahrgangsstufen 8 und 9 sollte ein freiwilliger Wechsel zu G9 angeboten werden. Ebenso sollten Schüler der Klasse 4 diese auf Wunsch wiederholen können.
In jedem Fall müssen alle Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr automatisch versetzt werden.