30. Oktober 2020 Thema: Pressemitteilungen Von Manfred Kuiper
Die Finanzhilfe wird ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben. Konkret bekommen Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten und Solo-Selbstständige 75 Prozent des Umsatzausfalls ersetzt. Für größere Unternehmen werden die Prozentsätze nach europäischen Vorgaben zum Beihilferecht bestimmt. Sie können daher von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats, also von November 2019.
Der Bund plant zudem, die Überbrückungshilfen, Zuschüsse für kleine und mittlere Firmen, bis Mitte 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten sie zum Jahresende auslaufen. Außerdem soll bei den Bedingungen für Hilfen etwa für die schwer belastete Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie für Soloselbstständige nachgebessert werden. Außerdem wird der Schnellkredit der staatlichen KfW Förderbank für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.