20. Dezember 2019 Thema: Pressemitteilungen Von Manfred Kuiper
Das Gericht ist in der Urteilsverkündung der Auffassung von SPD und Grünen gefolgt: Ohne Stichwahl könnten Bürgermeister oder Landräte gewählt werden, die theoretisch sogar eine Mehrheit ihrer Kommune gegen sich haben könnten. Denn nach Vorstellung von CDU und FDP hätte ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausgereicht. Damit wären sogenannte „Minderheitenbürgermeister“ möglich gewesen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. André Stinka MdL, weiter: „Die so Gewählten würden dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler vertreten, sie hätten im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Das wäre ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.“