13. August 2019 Thema: Pressemitteilungen Von Manfred Kuiper
Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten ,Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten. Hierzu erklärt André Stinka MdL:
„Diese Aussage ist schlichtweg unwahr. Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Allein für den Kreis Coesfeld sind die Kosten um 447.101,70 Euro gestiegen. Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweisung eben deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“